Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes (Allgemein)

Astarte, Mittwoch, 23.07.2008, 19:13 (vor 6395 Tagen) @ Peter

Tja, da sagt Du was. Genau das frage ich mich ja die ganze Zeit: Für welche Aufgaben genau ist welche Art von Betreuung zuständig?

In dem von mir genannten Fall: Falls nur die "Vermögensvorsorge" gilt, ist es wohl in Ordnung. Da aber der Betreuer vom Gericht bestellt wurde aufgrund der verwahrlosten Wohnung, nehme ich nicht an, dass hier nur und ausschließlich die "Vermögensvorsorge" vorliegt. Wenn also auch der Gesundheitsbereich betroffen ist, so wie mir das behauptet gesagt wurde, dann gehe ich von grober Fahrlässigkeit und Inkompetenz (oder Boshaftigkeit) aus. Allerdings habe ich nie etwas Schriftliches zu sehen bekommen.

Fernerhin weigert sich besagter Sozialpädagoge, den Angehörigen Auskunft zu geben, für was er nun genau zuständig ist. Also, wirklich weigern darf es sich vermutlich nicht, aber wenn die Angehörigen nun mal keine Ahnung haben, kann man sie schnell abspeisen und ein U für ein X verkaufen. Dazu noch die Betonung der vermeintlichen Kompetenz, und so mancher lässt sich davon abschrecken. Hab noch nie verstanden, was das für ein Argument sein soll: "Schließlich hab ich 25 Jahre Berufserfahrung. Ende der Diskussion". Es heißt doch indirekt nichts anderes als "Sie sind dumm, haben eh keine Ahnung und ich bin unfehlbar. Also! Klappe halten!"

Aber was genau ist denn nun eine "rechtliche Betreuung" im Vergleich zu dem, was ich gestern gesehen habe? Sozusagen "Vormund" versus "Streetworker"?


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