Re: Was hat das mit Müttern zu tun? (Allgemein)
hab grad mitner Freundin telefoniert. Ihr wurde heute mitgeteilt, dass sie Unterhalt für ihren ältesten beim Vater lebenden Sohn zahlen muss, obwohl sie noch wegen ihrem jüngsten im Mutterschutz ist - ansonsten ist sie erwerbstätig.
Im Mutterschutz - erwerbstätig?
da solltest du mal einen Juristen Fragen. Die juristische Schmalspurausbildung eines Patentanwalts könnte da auch schon reichen.
Bei ihr wurde die Eigenbedarfsgrenze mit 770,00 Euro angesetzt. Das ist laut Google die Grenze für Erwerbslose. Gelten Frauen im Mutterschutz als erwerbslos? Sie steht sonst in einem festen Arbeitsverhältnis.
Was ungewöhnlich ist, ist daß der (wohl schlechtverdienende) Vater die (wohl gutverdienende) Mutter verklagt, oder ist das einfach eine Forderung vom Jugendamt?
Natürlich setzt der Anwalt des Klägers die Eigenbedarfsgrenze möglichst niedrig an, damit möglichst viel zu holen ist.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß die Eigenbedarfsgrenze nicht hochgesetzt wird, wenn zur Erzielung von Einkommen auch Ausgaben nötig sind, Fahrtkosten, Kleidung etcWenn das Einkommen aber unabhängig von irgendeiner Anstrengung ist, weswegen sollte es besonderen Schutz erfordern?
Wer kann mir helfen? Es sind soviele Fragen offen!
Da solltest du das Problem mal exakter schildern.
Ein großes Problerm in diesem Staat sind aber die Juristen
Gruß Rumpel
P.S.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur persönliche Meinung.
Ich bin kein Jurist.
gesamter Thread:
- OT: Frage an die Mütter unter uns! -
Xandria,
16.07.2009, 15:40
- Re: Was hat das mit Müttern zu tun? -
Rumpel,
17.07.2009, 01:08
- Re: Was hat das mit Müttern zu tun? - Xandria, 17.07.2009, 12:59
- Re: Was hat das mit Müttern zu tun? -
Rumpel,
17.07.2009, 01:08