OT: Frage an die Mütter unter uns! (Allgemein)
Hallo ihr Lieben,
hab grad mitner Freundin telefoniert. Ihr wurde heute mitgeteilt, dass sie Unterhalt für ihren ältesten beim Vater lebenden Sohn zahlen muss, obwohl sie noch wegen ihrem jüngsten im Mutterschutz ist - ansonsten ist sie erwerbstätig.
Bei ihr wurde die Eigenbedarfsgrenze mit 770,00 Euro angesetzt. Das ist laut Google die Grenze für Erwerbslose. Gelten Frauen im Mutterschutz als erwerbslos? Sie steht sonst in einem festen Arbeitsverhältnis.
Wer kann mir helfen? Es sind soviele Fragen offen!
Gruß Xandria
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- OT: Frage an die Mütter unter uns! -
Xandria,
16.07.2009, 15:40
- Re: Was hat das mit Müttern zu tun? -
Rumpel,
17.07.2009, 01:08
- Re: Was hat das mit Müttern zu tun? - Xandria, 17.07.2009, 12:59
- Re: Was hat das mit Müttern zu tun? -
Rumpel,
17.07.2009, 01:08