Gerichtsurteil des OVG Lüneburg (Allgemein)
Moin zusammen,
hab das grad in Quellenangabe "Die Welt" vom 9.5.09 als dpa-Meldung gelesen
Teilzitat:
Wer unter krankhaftem Sammelzwang leidet, muß seinen Müll trotzdem vorschriftsmäßig entsorgen. Das sogenannte Messie-Syndrom berechtige nicht dazu, Unrat in großen Mengen in einem Wohnhaus zu deponieren.
Dieses Verfahren wurde behördlicherseits angestregt
LG vom Paladin
gesamter Thread:
- Gerichtsurteil des OVG Lüneburg -
Paladin,
16.05.2009, 01:59
- Re: Warum kein Link? -
Rumpel,
16.05.2009, 08:57
- Re: Warum kein Link? - Paladin, 16.05.2009, 16:32
- Re: Warum kein Link? -
Rumpel,
16.05.2009, 08:57