Gerichtsurteil des OVG Lüneburg (Allgemein)

Paladin, Samstag, 16.05.2009, 01:59 (vor 6099 Tagen)

Moin zusammen,

hab das grad in Quellenangabe "Die Welt" vom 9.5.09 als dpa-Meldung gelesen
Teilzitat:

Wer unter krankhaftem Sammelzwang leidet, muß seinen Müll trotzdem vorschriftsmäßig entsorgen. Das sogenannte Messie-Syndrom berechtige nicht dazu, Unrat in großen Mengen in einem Wohnhaus zu deponieren.

Dieses Verfahren wurde behördlicherseits angestregt
LG vom Paladin


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